Option 15: Beratende Begleitung

Beratende Begleitung. Dies ist die erste Seite, auf die Sie von einer Suchmaschine geleitet wurden? Dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net

Option 15: Beratende Begleitung während des gesamten Ablaufs Ihres Versteigerungsverfahrens – unser „rundum-sorglos-Paket“

Dies ist unser „rundum-sorglos-Paket“. Denn wenn wir Sie beratend begleiten, dann tun wir das natürlich so gut wir können. Das heißt, wir werden Ihnen natürlich keinen von den Tipps und Tricks vorenthalten, die in Ihrer Konstellation sinnvoll und gangbar sind. Damit haben Sie also alle die vorher aufgeführten Einzeloptionen (Optionen 1-14) bereits „im Sack“. Das alles umfasst unsere beratende Begleitung.

Sie sind im Prinzip selbstbewusst genug und in der Lage, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Nur Sie kennen sich natürlich mit der Materie der Teilungsversteigerung nicht so gut aus (wie sollten Sie auch)?

Dann könnte dies die Option für Sie sein.

Die beratende Begleitung meint, dass wir während des gesamten Verfahrens immer für Sie da sind. Wir stehen sozusagen „Gewehr bei Fuß“. Immer nur ein Telefonat, eine E-Mail, ein Fax oder Skype entfernt.

Beratende Begleitung – keine Vertretung, aber Beratung und Betreuung

Sie erhalten hier keine Vertretung, sondern eine beratende Begleitung, also Beratung bzw. Betreuung. Sie können sich also nicht etwa zurücklehnen und andere machen lassen, sondern Sie müssten auch schon selbst „machen“. Aber Sie werden von uns  genaue Erläuterungen erhalten, wie und was Sie tun müssen. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie auch mitdenken möchten.

Immer dann, wenn Sie einen Brief an das Gericht schreiben sollten, dann erhalten Sie den Entwurf dazu von uns fix und fertig als Word-Datei. Wir sind also Ihr „Ghost-Writer“. Sie brauchen den also nur noch auszudrucken und an das Gericht zu schicken. Auf diese Weise können Sie nie etwas falsch machen.

Die mit uns zusammenarbeitenden Experten/Rechtsbesorger werden auch nicht zu Ihrem Versteigerungstermin anreisen. Aber sie werden vorher alle Eventualitäten mit Ihnen besprochen (oder schriftlich erläutert) haben, so dass Sie bestens gewappnet sein werden.

Sie müssen uns natürlich informiert halten, also sämtlichen bei Ihnen eingehenden Schriftverkehr uns zufaxen oder einscannen und uns per E-Mail übermitteln.

Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.

Beratende Begleitung – benötigte Unterlagen

Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:

  1. Einen aktuellen Grundbuchauszug
  2. Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
  3. Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
  4. Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
  5. Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
  6. Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)

Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.

Besuchen Sie doch auch mal meinen Blog www.teilungsversteigerung24.de. Dort finden Sie Neuigkeiten, Aktuelles und Spezielles.

Links zu wichtigen Kapiteln:
Tipps und Tricks Ablauf Teilungsversteigerung Antrag Teilungsversteigerung
Aufhebung/Einstellung Verkehrswertgutachten Versteigerungstermin
Geringstes Gebot Verfahren im Termin Bietstunde
Sicherheitsleistung Verhandlung über Zuschlag Die 5/10-Grenze
Die 7/10-Grenze Verteilungstermin Kosten des Verfahrens

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