Teilungsversteigerung: Beratungsangebot

Beratung zur Teilungsversteigerung. Dies ist die erste Seite, auf die eine Suchmaschine Sie geleitet hat? Dann empfehlen wir, erst unsere homepage aufzusuchen: www.teilungsversteigerung.net 

Beratung zur Teilungsversteigerung – Beratungsangebot

Wir helfen Ihnen gern, Ihre Teilungsversteigerung für Sie optimal zu gestalten. Dabei werden Sie kaum glauben, was alles möglich ist. Nehmen Sie gern unsere Beratung zur Teilungsversteigerung in Anspruch.

Kontaktieren Sie uns einfach. Dabei können wir darüber sprechen, welche Taktik in Ihrem speziellen Fall die erfolgversprechendste ist. Das hängt natürlich von Ihren Zielen und der bei Ihnen vorliegenden Konstellation ab. Dazu können wir  Ihre Konstellation gemeinsam mit Ihnen analysieren. Und wir können Ihnen Vorschläge hinsichtlich des besten Vorgehens machen. Dabei stellen wir uns ganz auf die in Ihrem speziellen Fall bestehenden Gegebenheiten ein. Jede Teilungsversteigerung ist anders.

Beratung zur Teilungsversteigerung – kostenlose Anfangsberatung

Wir werden in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen (telefonisch) – oder auch bei Bedarf mehreren Gesprächen – zunächst gemeinsam mit Ihnen die in Ihrem Falle vorliegende Konstellation anhand der von Ihnen beigebrachten Unterlagen und Informationen analysieren. Wir werden Ihnen sagen, welche der aufgeführten Optionen (siehe Tipps und Tricks) bei der vorliegenden Konstellation anwendbar sind. Sie definieren natürlich Ihre Ziele selbst, die Sie im Rahmen der Versteigerung gern erreichen möchten. Wir werden Ihnen sagen, welche Ziele realistisch erreichbar sind.

All das ist für Sie völlig kostenlos.

Sodann entscheiden Sie, ob und wenn ja welche der angebotenen Optionen Sie gern wahrnehmen möchten. (Für diese Entscheidung können Sie sich normalerweise in Ruhe Zeit nehmen – es sei denn, Ihr Versteigerungstermin stünde unmittelbar bevor und die Zeit drängte von daher).
Wenn Sie noch Fragen zu dem möglichen Vorgehen haben, so können  wir diese selbstverständlich in einem weiteren Gespräch abklären. (So erreichen Sie uns).

Beratung zur Teilungsversteigerung – Beratungspakete – Optionen

Wir haben das Beratungsangebot in Pakete geschnürt (genannt „Optionen“), so dass Sie sich Ihre Beratung nach Ihren Bedürfnissen maßschneidern können.

Service für Sie – diese Hilfe steht Ihnen zur Verfügung: Beratungspakete Teilungsversteigerung:


Optionen:

1:  Teilungsversteigerung verhindern – blockieren
2:  Keine Bietsichherheit leisten
3:  Gegenseite kann Zuschlag an Sie nicht verhindern
4:  Gegenseite kann nicht die Gebote hochtreiben
5:  Auf eigenen Grundstücksanteil entfallenden Teil des Gebots nicht bezahlen
6:  Eigenen Anteil am Erlös sofort erhalten, gegnerischen Anteil blockieren
7:  Niemand kann unter 70% des Verkehrswerts ersteigern
8:  Entscheiden über Höhe des geringsten Gebots
9:  Zuschlag sicher erhalten
10: Zuschlag für weniger als 50% erhalten
11: Gebot nicht bezahlen – jedenfalls nicht gleich
12: Risiko ausschalten, dass Gebot nicht bezahlt wird
13: Gläubiger ausbremsen
14: Finanzamt ausbremsen
15: Beratende Begleitung während des gesamten Verfahrens

Wenn Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, setzen Sie sich wieder mit uns in Verbindung. Dann werden wir Ihnen die gewünschte Beratung in schriftlicher Form erstellen – abgestimmt auf Ihre spezielle Fallkonstellation und mit detaillierten Vorschlägen, wie Sie sinnvoll vorgehen sollten.  Sollten Sie zu der Beratung noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Die umfangreichen Beratungsunterlagen enthalten detaillierte Handlungsvorschläge für Sie, nach denen Sie vorgehen können. Daneben stehen wir natürlich jederzeit zu Rückfragen bereit. Wir fungieren für Sie als ghostwriter für Ihre Korrespondenz mit dem Gericht. Dazu übermitteln Sie uns eingehende Gerichtspost einfach eingescannt per E-mail oder per Fax. Und wir entwerfen Ihnen die fix und fertige Antwort.

Beratung zur Teilungsversteigerung – Erfolgshonorare

Für die von Ihnen gewünschte Beratung zur Teilungsversteigerung für die (den) Option(en) Ihrer Wahl fällt ein Honorar an. (Höhe des Honorars siehe hier). Dieses Honorar wird jedoch nur dann und erst dann fällig, wenn der gewünschte Erfolg dieser Option eingetreten ist. Es handelt sich also dabei um ein Erfolgshonorar. Das bedeutet, dass Sie ohne jedes Risiko nur gewinnen können. Sie erhalten also keine „Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen“, sondern mehr als das: Sie brauchen bei „Nichtgefallen“ erst gar kein Honorar zu bezahlen. Sie mögen daraus ersehen, dass wir von der Qualität der erbrachten Leistungen überzeugt sind. Übrigens: Wenn Sie kein Vertrauen zu uns und/oder unseren Partnern haben sollten (das ist völlig normal, woher sollten Sie auch, schließlich kennen Sie  uns und unsere Partner – noch – gar nicht), so ist das nicht schädlich. Sie könnten es trotzdem mit uns versuchen. Verlieren können Sie nichts – es sei denn etwas Ihrer Zeit.

Zur Höhe unserer Honorare sehen Sie bitte hier.


Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen helfen können:

Fragen? Fragen Sie uns
Probleme? Wir helfen Ihnen
Anfangsberatung: Unverbindlich, kostenlos
E-Mail: mail@teilungsversteigerung.net
Fax: 03212 /30 30 30 1
Tel: 040 / 23 20 51 50 (ggf. Anrufbeantworter)
Skype: teilungsversteigerung.beratung

Besuchen Sie doch auch mal unseren Blog www.teilungsversteigerung24.de. Dort finden Sie Neuigkeiten, Aktuelles und Spezielles.

Links zu wichtigen Kapiteln:
Tipps und Tricks Ablauf Teilungsversteigerung Antrag Teilungsversteigerung
Aufhebung/Einstellung Verkehrswertgutachten Versteigerungstermin
Geringstes Gebot Verfahren im Termin Bietstunde
Sicherheitsleistung Verhandlung über Zuschlag Die 5/10-Grenze
Die 7/10-Grenze Verteilungstermin Kosten des Verfahrens

Dr. Heinrich Hahn und immoinrent Beratungsges. Ltd. | mail@teilungsversteigerung.net