Option 16: Vertretung durch Rechtsanwaltsbüro Dr. Heinrich Hahn
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Option 16: Vertretung durch Rechtsanwaltsbüro Dr. Heinrich Hahn
Dies ist unser „Komfort-Paket“. Sie brauchen (fast) nichts mehr selbst zu tun. Und wenn wir Sie vertreten, dann tun wir das natürlich so gut wir können. Das heißt, wir werden Ihnen natürlich keinen von den Tipps und Tricks vorenthalten, die in Ihrer Konstellation sinnvoll und gangbar sind. Damit sind also alle die vorher aufgeführten Einzeloptionen (Optionen 1-14) bereits inbegriffen. Das alles umfasst unsere Vertretung durch das Rechtsanwaltsbüro.
Sie möchten sich um (fast) nichts mehr selbst kümmern müssen?
Dann könnte dies die Option für Sie sein.
Die Vertretung durch das Rechtsanwaltsbüro meint auch, dass wir während des gesamten Verfahrens immer für Sie da sind – immer nur ein Telefonat, eine E-Mail oder ein Fax entfernt.
Vertretung durch das Rechtsanwaltsbüro umfasst Beratung und Betreuung
Sie erhalten eine umfassende Vertretung während des gesamten Versteigerungsverfahrens. Dies umfasst die Beratung bzw. Betreuung. Sie brauchen sich also um (fast) nichts mehr selbst zu kümmern. Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Gericht sowie eventuell mit den Banken und wo nötig mit der Gegenseite übernimmt das Anwaltsbüro für Sie. Auf diese Weise können Sie nie etwas falsch machen.
Diese Option umfasst jedoch nicht die Vertretung durch Herrn Dr. Hahn im Versteigerungstermin selbst. Falls Sie die Vertretung auch im Versteigerungstermin wünschen, wird Herr Dr. Hahn gern bereit sein, auch diese zu übernehmen. Dazu wäre jedoch im Einzelfall eine gesonderte Beauftragung nötig, wobei die Vergütung individuell zu regeln ist; denn ja nach dem Ort der Versteigerung fallen ja ganz unterschiedliche Reisekosten an.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Benötigte Unterlagen
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Kontaktdaten finden Sie in der rechten Seitenleiste. Falls Sie diese Seite auf dem Smartphone lesen, könnte das auch unten sein.
Bitte besuchen Sie auch unseren Blog www.teilungsversteigerung24.de. Dort finden Sie Neuigkeiten, Aktuelles und Spezielles.
Links zu wichtigen Kapiteln:
Dr. Heinrich Hahn und immoinrent Beratungsges. Ltd. | mail@teilungsversteigerung.net