Erlös größer 70% erzwingen. Dies ist die erste Seite, auf die Sie von einer Suchmaschine geleitet wurden? Dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net
Option 7: Erlös größer 70% erzwingen. Sie können verhindern, dass jemand Ihren Anteil für weniger als 70% des Verkehrswerts ersteigern kann.
Angenommen, Sie sind selbst nicht in der Lage (oder nicht daran interessiert) Ihr Grundstück selbst zu ersteigern. Dann werden Sie aber doch sicherlich nicht wollen, dass es der Gegenseite oder einem Dritten günstig zufällt, sondern werden zu Recht zumindest einen angemessenen Gegenwert für die Hergabe Ihres Grundstücksanteils erwarten.
Sie können einen Erlös größer 70% erzwingen. Sie können also bewirken, dass niemand Ihr Grundstück für wenige als 70% des Verkehrswerts ersteigern kann.
Um das jedoch auch sicherstellen zu können, müssen Sie im Vorfeld der Versteigerung rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Sie einen Erlös größer 70% erzwingen.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
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