Gebot nicht zahlen. Dies ist die erste Seite, auf die eine Suchmaschine Sie geleitet hat? Dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net
Option 11: Gebot nicht zahlen. So müssen Sie Ihr Gebot nicht zahlen – jedenfalls nicht gleich
Ihr Haus wird versteigert, und Sie haben nicht die Mittel, um mitbieten zu können? Es besteht die Gefahr, dass die Gegenseite Ihr Haus aus der Versteigerung zu einem Schnäppchenpreis erwirbt?
Das müssen Sie nicht zulassen!
Sie können trotzdem mitbieten, auch wenn Sie eigentlich nicht die Mittel dazu hätten. Jedenfalls, solange Sie auf die Art Ihr Haus zu einem relativ günstigen Preis erwerben können. Nämlich so günstig, dass Sie es nach der Versteigerung in absehbarer Zeit (ca. sechs Monate – oder auch etwas mehr) freihändig verkaufen können. Dann können Sie nämlich aus dem Verkaufserlös nachträglich Ihr Gebot bezahlen – und noch einen guten Gewinn dabei machen (den ansonsten die Gegenseite gemacht hätte).
Dazu ist es natürlich günstig, wenn Sie Ihr Gebot nicht zahlen müssen – jedenfalls nicht gleich.
Mit dem Zuschlag gehört Ihnen das Grundstück nämlich sofort ganz allein, auch wenn Sie es noch nicht bezahlt haben. Sie können dann damit machen, was Sie wollen, nämlich es z.B. freihändig mit Gewinn weiterverkaufen.
Wie Sie es anstellen müssen, Ihr Gebot nicht zahlen zu müssen? Hier erfahren Sie es..
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
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