Gebote nicht hochtreiben: Dies ist die erste Seite, auf die Sie von einer Suchmaschine geleitet wurden? Dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net
Option 4: Gebote nicht hochtreiben lassen: Sie können bewirken, dass die Gegenseite die Gebote nicht hochtreiben kann – jedenfalls nicht gefahrlos
Stellen Sie sich vor, Sie selbst möchten das Grundstück für sich ersteigern (Sie würden es gern für sich erhalten). Die Gegenseite treibt jedoch die Bietsumme durch eigene Gebote hoch. Schließlich geben Sie entnervt auf und wollen das Grundstück der Gegenseite zu dem gebotenen Preis überlassen. Sie denken sich, dann erhielten Sie zumindest einen guten Erlös.
Nachdem Sie die Gegenseite also auf deren Gebot haben „sitzen lassen“, stellt sich jedoch heraus, dass die Gegenseite „überreizt“ hat. Sie hatte gar nicht vor, dies Gebot zu bezahlen, sondern wollte nur einfach die Gebote hochtreiben. Bevor es zum Zuschlag an die Gegenseite kommt, nimmt diese daher ihren Versteigerungsantrag zurück und vermeidet damit, ihr Gebot auch bezahlen zu müssen.
Dieses Szenario können Sie durch geeignete im Vorfeld der Versteigerung rechtzeitig zu ergreifende Maßnahmen verhindern, so dass Ihnen das nicht passieren kann. Sie können bewirken, dass die Gegenseite die Gebote nicht hochtreiben kann – jedenfalls nicht gefahrlos.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
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