Haus bei der Scheidung

Haus bei der Scheidung. Falls dies die erste Seite ist, auf die Sie von einer Suchmaschine geleitet wurden, dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net

Was tun mit dem Haus bei der Scheidung?

Da hat man nun viele Jahre lang gespart, vielleicht viel Eigenleistung(Muskelhypothek) hineingesteckt, und alles könnte so schön sein, doch nun fällt alles in Scherben und die Lebensträume zerplatzen. Natürlich ist der/die Andere daran Schuld, der/die sich als ein ganz unmöglicher Mensch entpuppt hat – auch wenn man früher mal anderer Meinung war.

Jetzt kochen natürlich die Emotionen hoch. Man weiß nicht so recht, wie es nun weitergehen soll. Es wird alles ganz anders kommen, als man sich das jahrelang vorgestellt hat. Man hat Angst vor der Zukunft.

Dann wäre es natürlich schön, wenn man wenigstens die gewohnte Umgebung beibehalten könnte. Jetzt noch ein erzwungener Umzug obendrein wäre ja der Horror schlechthin. Man würde also wenigsten gern das Haus behalten. Nur leider denkt der/die Andere womöglich genauso.

Haus bei der Scheidung – Familienheim kann nicht gehalten werden

Im Rahmen einer Scheidung tun sich neben all den seelischen Verletzungen oft noch obendrein wirtschaftliche Probleme auf. Die Kosten steigen, weil anstelle eines Haushalts nunmehr deren zwei bestritten werden müssen. Das Einkommen sinkt, da die steuerlichen Vorteile der Ehe entfallen. Rechtsanwälte müssen bezahlt werden und sind teuer. Der/die Andere stellt womöglich gänzlich unberechtigte(?) Forderungen auf Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung. Hausrat muss neu beschafft werden.

All das kann leicht dazu führen, dass das ehemalige Familienheim nicht mehr gehalten werden kann. Doch oftmals verschließt sich einer der Ex-Partner (oder beide) der Einsicht in die Notwendigkeit, das Haus zu veräußern.

Was ist also zu tun?

Haus bei der Scheidung – Emotionen hintanstellen, nüchtern wirtschaftlich betrachten

Zunächst einmal sollte man versuchen, sich von allen gefühlsmäßigen Aspekten frei zu machen und die Sache rein nüchtern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten. Man sollte sein Herz nie an leblose Dinge hängen – und auch ein Haus ist ein lebloses Ding. Ein Haus gibt einem keine Sicherheit. Und man muss nicht zwangsläufig die gewohnte Umgebung beibehalten. Jetzt ist die Zeit für den Aufbruch zu neuen Ufern, Zeit, sein Leben in die Hand zu nehmen und neu zu gestalten.

Was kann also mit dem Haus bei der Scheidung geschehen, was tut man also mit dem Haus bei der Scheidung?

Haus bei der Scheidung – was kann man tun?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Beide Partner kommen überein, das Haus zu verkaufen, und teilen sich den Erlös.

2.Beide Partner kommen überein, das Haus zu vermieten und teilen sich die Mieteinnahmen (nur zu empfehlen, wenn man noch so weit vernünftig miteinander reden kann, dass die gemeinsame Verwaltung der Immobilie nicht zu ständigem Streit führt).

3.Beide Partner kommen überein, das Haus gemeinsam zu behalten. Einer von Ihnen wohnt darin und zahlt dem anderen eine Nutzungsentschädigung. Auch über die Bedienung der Darlehen muss man sich einigen. Auch dies ist nur zu empfehlen, wenn man noch so weit vernünftig miteinander reden kann, dass die gemeinsame Verwaltung der Immobilie nicht zu ständigem Streit führt.

4.Beide Partner kommen überein, dass einer von ihnen das Haus behalten soll und dem anderen seine Haushälfte abkauft. Dies erfordert allerdings Einigkeit darüber, welcher von beiden es sein soll, der/die das Haus behält. Und es erfordert Einigkeit über die Höhe eines angemessenen Kaufpreises für die abzukaufende Haushälfte. Diese Einigkeit ist erfahrungsgemäß nur sehr schwer zu erzielen. Hilfreich kann hier ein Gutachten eines Sachverständigen sein.

5.Über keinen dieser Punkte ist Einigkeit zu erzielen: Dann bleibt nur noch die Teilungsversteigerung (bitte sehen Sie unter www.teilungsversteigerung.net, was das ist).

Haus bei der Scheidung –  wenn keine Einigung möglich, dann Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung ist nicht per se etwas Böses – auch wenn derjenige, der sie nicht will, das meist so empfindet. Eine Teilungsversteigerung ist vielmehr das Mittel, das der Gesetzgeber an die Hand gegeben hat, wie zwei auseinander kommen können, die es ansonsten nicht könnten. Vor einer Teilungsversteigerung muss man auch nicht unbedingt Angst haben. Man kann sie vielmehr als Chance begreifen.

Und wenn es nun der/die Andere sein sollte, der/die das Meistgebot abgegeben hat und den Zuschlag erhalten soll? Dann sollte man sich auf keinen Fall von dem Gedanken leiten lassen, dass jeder das Haus haben dürfe, nur nicht der/die Andere. Wenn der/die Andere ein wirtschaftlich vernünftiges Gebot abgegeben hat, dann wird dies Gebot nicht dadurch unvernünftig, nur weil es von ihm/ihr stammt. Denken Sie bitte nüchtern und wirtschaftlich. Der/die Andere muss nicht dafür bestraft werden, dass er/sie Ihr Leben zerstört hat, schon gar nicht, indem Sie sich dabei gleich selbst mit bestrafen.

Im Kontext der Teilungsversteigerung bieten wir hier unsere Hilfe an. Zunächst einmal lernen Sie hier, wie eine Teilungsversteigerung überhaupt vor sich geht und was dabei zu beachten ist. Bitte sehen Sie dazu: Ablauf einer Teilungsversteigerung/Teilungsversteigerungsverfahren

Darüber hinaus können wir Ihnen mit unserem speziellen know-how helfen. Bitte sehen Sie dazu unser Beratungsangebot zur Teilungsversteigerung.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

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