Höhe der Honorare
Option 1 | 1,2 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 2 | 0,2 % | des Verkehrswerts |
Option 3 | 0,4 % | des Verkehrswerts |
Option 4 | 0,4 % | des Verkehrswerts |
Option 5 | 2,0 % | des auf Ihren Bruchteil entfallenden Übererlöses |
Option 6 | 2,0 % | des auf Ihren Bruchteil entfallenden Übererlöses |
Option 7 | 1,2 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 8 | 1,2 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 9 | 1,2 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 10 | 1,2 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 11 | 1,2 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 12 | 1,0 % | Ihres Eigentumsbruchteils am Verkehrswert |
Option 13 | 1,2 % | des Verkehrswerts |
Option 14 | 1,2 % | des Verkehrswerts |
Option 15 | 1,0 % | des Verkehrswerts |
Der Übererlös versteht sich als der über das geringste Gebot hinausgehende Erlös, also das, was zur Verteilung an die Alteigentümer verfügbar ist.
Diese Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Honorare wurde so bemessen, dass der Ihnen zufließende Vermögensvorteil diese um ein Mehrfaches übersteigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei geringen Verkehrswerten, d.h. wenn das Honorar nicht mindestens 2.000,00 € erreicht, ein Mindesthonorar in dieser Höhe anfallen würde. Dies deshalb, damit der damit verbundene Aufwand dann doch in irgendeiner Weise abgedeckt ist. Diese Honorare umfassen die Beratung durch die Experten/Rechtsbesorger sowie unsere Vermittlungsprovision – also alles inklusive.
Honorare – Erfolgshonorare
Bei diesen Honoraren handelt es sich jedoch lediglich um Erfolgshonorare*). Das bedeutet, das Honorar fällt nur dann an, wenn der angestrebte Erfolg auch eingetreten ist. Das ist für Sie besser als eine Garantie. Sie erhalten nicht etwa nur eine Garantie, dass Sie Ihr Geld bei Nichtgefallen zurück erhalten werden, sondern mehr als das. Sie brauchen bei Nichtgefallen erst gar kein Honorar zu bezahlen. Das bedeutet für Sie, dass Sie ohne jegliches Risiko lediglich gewinnen können. Außerdem können Sie hieraus ersehen, dass wir von der Qualität der erbrachten Leistungen überzeugt sind.
Diese Honorare fallen darüber hinaus nur dann an, wenn Sie sich dazu entschließen, von einem der speziellen „Tipps und Tricks“ Gebrauch zu machen. Die grundsätzliche Beratung zu Ihrer Fallkonstellation, die Analyse Ihrer Situation sowie die Beratung dahingehend, welche Ihrer Ziele grundsätzlich erreichbar sind, erhalten Sie völlig kostenfrei.
Option 15, die beratende Begleitung – unser „rundum-sorglos-Paket“
Wenn Sie die Option 15 buchen – die beratende Begleitung während des gesamten Versteigerungsverfahrens – dann beinhaltet diese naturgemäß sämtliche anderen Einzeloptionen. Denn wenn wir Sie beratend begleiten, dann tun wir das natürlich so gut wir können, und würden Ihnen natürlich keinen von den Tipps und Tricks vorenthalten, die in Ihrem Fall sinnvoll und möglich wären. Mit der Option 15 haben Sie also automatisch gleich sämtliche anderen Optionen mit „im Sack“. Wir nennen deswegen die Option 15 gern das „Rundum-sorglos-Paket“.
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*) Einzige Ausnahme muss hier leider die Option 15 (beratende Begleitung während des gesamten Versteigerungsverfahrens) sein. Für diese können wir leider ein Erfolgshonorar deswegen nicht anbieten, weil sich dafür ein Erfolg nicht definieren lässt. Deshalb fällt das Honorar für die Option 15 in jedem Falle an. Dies allerdings auch erst im Nachhinein, also nach Abschluss der gesamten Angelegenheit. Dann werden Sie sicherlich auch der Meinung sein, dass wir Sie gut beraten haben. Hierfür müssen wir Sie um Verständnis bitten.
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