Teilungsversteigerung verhindern: Dies ist die erste Seite, auf die Sie von einer Suchmaschine geleitet wurden? Dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net
Option 1: Sie können die Teilungsversteigerung verhindern – blockieren:
Ja, Sie haben richtig gelesen, das Zwangsversteigerungsrecht bietet Ihnen in bestimmten Fällen diese Möglichkeit. Sie könen dafür zu sorgen, dass die Versteigerung nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gelangen kann. Sie können also die Teilungsversteigerung verhindern.
Das haben sich die Väter dieses Gesetzes zwar vielleicht so nicht gedacht. Aber bei geschickter Ausnutzung der vorhandenen legalen Möglichkeiten eröffnet sich tatsächlich diese Option: Die Teilungsversteigerung verhindern.
Sie sollten von dieser Möglichkeit natürlich nur dann Gebrauch machen, wenn es vernünftige wirtschaftliche Gründe dafür gibt (und nicht lediglich, um die Gegenseite zu ärgern). Man könnte Ihnen Ihr Verhalten nämlich ansonsten zu Recht als rechtsmissbräuchlich vorwerfen.
Aber ein solches Vorgehen könnte zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass alsdann ggf. eine Einigung mit der Gegenseite im Hinblick auf einen freihändigen Verkauf möglich wäre. Bei einem freihändigen Verkauf wird sich meistens ein besserer Preis erzielen lassen.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
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