Zuschlag erzwingen: Dies ist die erste Seite, auf die Sie von einer Suchmaschine geleitet wurden? Dann empfehlen wir, zuerst unsere homepage zu besuchen: www.teilungsversteigerung.net
Option3: Zuschlag erzwingen – Sie können bewirken, dass die Gegenseite den Zuschlag an Sie nicht verhindern kann
Stellen Sie sich vor, Sie hätten gerade das Meistgebot abgegeben, und jetzt sollte Ihnen der Zuschlag erteilt werden – zu einem sehr günstigen Preis! In dem Moment jedoch nimmt die Gegenseite ihren Versteigerungsantrag zurück, um genau das zu verhindern: Dann erhalten Sie den Zuschlag nicht!
Dieses Szenario können Sie jedoch durch geeignete rechtzeitig vor der Versteigerung zu ergreifende Maßnahmen vermeiden.
Sie können den Zuschlag erzwingen. Sie können der Gegenseite die Möglichkeit nehmen, den Zuschlag an Sie zu verhindern.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
Besuchen Sie doch auch mal meinen Blog www.teilungsversteigerung24.de. Dort finden Sie Neuigkeiten, Aktuelles und Spezielles.
Links zu wichtigen Kapiteln:
immoinrent Beratungsges. Ltd. | mail@teilungsversteigerung.net