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Option 9: Zuschlag sichern. So stellen Sie sicher, dass Sie (und nur Sie) den Zuschlag erhalten
Sie möchten Ihr Grundstück gern für sich selbst ersteigern?
Nichts leichter als das!
Sie können unter Umständen bewirken, dass niemand anderes den Zuschlag erhalten wird, sondern nur Sie. Sie werden das Meistgebot abgeben, sich also den Zuschlag sichern. Dazu müssen Sie nicht mehr aufwenden als andere – im Gegenteil: weniger!
Dazu müssen Sie im Vorfeld der Versteigerung geeignete Maßnahmen ergreifen. Dann erhalten Sie den Zuschlag. Sie können sich also den Zuschlag sichern.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
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