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Option 10: Zuschlag unter 50%. So erhalten Sie (und nur Sie) als Meistbietende(r) den Zuschlag für unter 50% des Verkehrswerts – auch schon im ersten Termin
Normalerweise ist im ersten Termin der Zuschlag von Amts wegen zu versagen, wenn das Meistgebot unter 50% des Verkehrswerts bleiben sollte. Aber wir können für Sie bewirken, dass Sie den Zuschlag unter 50% trotzdem bekommen.
Das können Sie nämlich durch geeignete, im Vorfeld der Versteigerung zu ergreifende Maßnahmen erreichen. Alle werden staunen. Sie erhalten den Zuschlag unter 50% auch schon im ersten Termin. Auch wenn Sie mit einem Gebot unter 50% des Verkehrswerts Meistbietender geblieben sein sollten.
Wenn Sie nun an dieser aufgezeigten Option interessiert sein sollten, so setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.
Dazu schlagen wir Ihnen vor, dass Sie uns vorab folgende Unterlagen zukommen lassen:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Aktuelle Darlehensvaluta der Gläubiger aus Abteilung III des Grundbuchs
- Den Beschluss des Amtsgerichts zur Anordnung der Zwangsversteigerung
- Den Beschluss des Gerichts zur Festsetzung des Verkehrswerts
- Die Terminsbestimmung des Amtsgerichts
- Die Mitteilung des Amtsgerichts nach § 41 Abs. 2 ZVG, soweit bereits vorhanden (diese Mitteilung wird den Beteiligten im Laufe der vierten Woche vor dem Termin zugestellt und enthält die Bestimmung, auf wessen Antrag und wegen welcher Ansprüche die Zwangsversteigerung erfolgt)
Nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.
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